Positionierung Jugendhilfeausschuss
Positionierung JHA
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der anstehenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird Jens Auerbach diese in seiner Funktion als Vorsitzender leiten. Die FDP-Fraktion verfügt über kein weiteres Mitglied im Ausschuss.
Die Trennung von Vorsitzendenamt und politischen Mandat macht eine inhaltliche Positionierung dann schwer, wenn politisch besonders deutliche Kritik oder relevante Punkte verdeutlicht werden müssen.
Aus diesem Grund mache ich Ihnen die inhaltliche Position der FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 4, 6 und 7 bereits im Vorfeld transparent und bitte um inhaltliche Beachtung bei der folgenden Bearbeitung und Beratung im Ausschuss.
Tagesordnungspunkt 4: Bericht zur Arbeitsgruppe „Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer“
Die FDP-Fraktion bedauert, dass zu dem Tagesordnungspunkt keine Vorlage gefertigt wurde, insbesondere die Tabelle „Arbeitsgrundlage Elternbeitragssatzung 01.08.2027“ der Vorlage nicht beigefügt war. Der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere den betroffenen Eltern, ist somit eine Vorbereitung auf die Sitzung nicht möglich gewesen. Aufgrund der schon mit der Diskussion um die Streichung der Geschwisterkindregelung verbundenen Emotionalität, wäre ein transparenteres Vorgehen wünschenswert gewesen.
Die FDP-Fraktion vertritt weiterhin, wie auch schon in der Arbeitskreissitzung vorgetragen, dass eine Ausweitung der beitragsfreien Einkommensstufen zu Lasten beitragspflichtiger Stufen nicht angemessen ist. Auch die Ausweisung weiterer (höherer) Einkommensstufen in der bisherigen Logik der Beitragstabelle lehnen wir ab. Wir stellen fest, dass offenbar weitverbreitet der Eindruck entstanden ist, dass die arbeitende Mitte nahezu unbegrenzt belastet werden kann, solange das nur irgendjemanden zugute kommt. Dem stellen wir uns deutlich entgegen.
Die Beitragsstaffelung und -höhe setzt falsche Schwerpunkte, ist zunehmend leistungsfeindlich und kann erhebliche Auswirkungen auf Betreuungszeiten und Erwerbstätigkeit der Eltern haben.
Die Beitragserhebung fördert den Effekt: „Wer mehr arbeitet, benötigt mehr Betreuung. Wer mehr arbeitet, verdient zugleich mehr. Das Beitragssystem verteuert damit gerade die Betreuung, die zusätzliche Erwerbstätigkeit überhaupt erst ermöglicht.“
Da zudem bei der Beitragsberechnung nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Summe aller Einkünfte berücksichtigt wird, wird unter Umständen den Familien sogar eine höhere Leistungsfähigkeit unterstellt, als es dem tatsächlich verfügbaren Einkommen entspricht.
Es wäre somit nicht verwunderlich, wenn als Reaktion auf derartige Beitragserhöhungen Betreuungsstunden reduziert würden, um die Betreuungskosten zu reduzieren und/oder Erwerbstätigkeiten reduziert werden, um die Beitragsstufe zu reduzieren oder um reduzierte Betreuungsstunden zu kompensieren. Das ist volkswirtschaftlich fatal, betrifft im hohen Maße berufstätige Mütter, belastet langfristig die Sozialsysteme durch geringere Sozialbeiträge und höhere Zuschussbedarfe und ist Gift für das Verständnis einer modernen, familienfreundlichen Gesellschaft. Es besteht ein auf der Hand liegendes gesamtgesellschaftliches Interesse daran, dass junge Menschen arbeiten, zum Sozialstaat beitragen und dass junge Menschen Kinder kriegen. All das ist durch eine übermäßige Belastung von Familien in Frage gestellt.
Die FDP-Fraktion lehnt somit sowohl eine pauschale 10%-ige Erhöhung, als auch die „Ergänzung nach dem Termin vom 15.07.2026“ ab. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind die Eltern schon durch die jährliche pauschale Erhöhung um 2 % genug belastet, die übrigens -anders als bisweilen angenommen- keinesfalls zwingend sondern eine bewusste eigene Entscheidung des Rates ist.
Es fehlt zudem die Darstellung der bisherigen Beitragsstruktur: Wie viele Familien sind derzeit in welcher Beitragsstufe verortet, welche Stundenkontingente buchen diese, wie setzt sich das Gesamtaufkommen zusammen? Wie viele Familien sind beitragsfrei, aufgrund von Einkommen unterhalb der Beitragstabelle und wie viele sind beitragsfrei aufgrund der landesrechtlichen Freistellung in § 50 KiBiz NRW? Wie viele Familien haben eine (Teil-)Befreiung nach § 90 Abs. 4 SGB VIII erhalten? Werden deren anteilige Kosten an der Gesamtkinderbetreuung durch den städtischen Haushalt getragen?
Ohne eine solche Darstellung ist jede Beitragskalkulation nicht seriös bewertbar und die finanziellen Folgen weder für die Stadtgesellschaft noch für die Haushaltskalkulation absehbar.
Die Aufnahme neuer Stunden-Kontingente wird als Beitrag zur Flexibilisierung der Kinderbetreuung und damit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Anpassung an die familiären Bedürfnisse begrüßt.
Tagesordnungspunkt 6: Kommunale Jugendhilfeplanung (Vorlage 121/2026)
Die FDP-Fraktion begrüßt grundsätzlich, dass die einzelnen Handlungsfelder mit konkreten und überprüfbaren Zielsetzungen hinterlegt werden. Messbare Ziele können eine sinnvolle Grundlage dafür sein, die tatsächliche Wirkung der Angebote im zeitlichen Verlauf zu evaluieren. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn der Jugendhilfeausschuss nach erfolgter Umsetzung einzelner Maßnahmen jeweils in geeigneter Form durch kurze Berichte über Durchführung, Inanspruchnahme und gegebenenfalls gewonnene Erkenntnisse informiert wird.
Gleichzeitig sollte bereits im Vorfeld der Umsetzung eine realistische Betrachtung der personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Aus unserer Sicht sollten die formulierten Ziele grundsätzlich innerhalb der vorhandenen Strukturen umsetzbar sein und nicht sukzessive zusätzliche Personalbedarfe auslösen. Hiervon ausgenommen ist ausdrücklich die personelle Stärkung des Jugendzentrums Kompass.
Die Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und insbesondere die Schaffung zusätzlicher niedrigschwelliger und frei zugänglicher Angebote unterstützen wir ausdrücklich. Dies gilt beispielsweise für offene Sport- und Bewegungsangebote sowie eine stärkere Nutzung und Weiterentwicklung vorhandener Jugendräume. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich die geplante Stärkung der Personalstruktur und die Ausweitung der Öffnungszeiten des Jugendzentrums Kompass.
Gleichzeitig fällt auf, dass der Förderplan eine erhebliche Zahl zusätzlicher regelmäßiger Projekte, Workshops, Beteiligungsformate und Veranstaltungen vorsieht. Unabhängig von einer personellen Verstärkung des Kompasses sollte deshalb vor einer verbindlichen Festschreibung geprüft werden, welche dieser Aufgaben mit den vorhandenen Personalressourcen der Verwaltung und der Einrichtungen tatsächlich dauerhaft geleistet werden können. Aus unserer Sicht sollte vermieden werden, dass aus einer Vielzahl grundsätzlich begrüßenswerter Einzelziele ein zusätzlicher dauerhafter Personalbedarf entsteht, ohne dass dieser zuvor transparent bewertet und in der Personalplanung berücksichtigt wurde.
Demokratiebildung, politische Beteiligung und Medienkompetenz sind aus unserer Sicht wichtige Bestandteile der Kinder- und Jugendarbeit. Entsprechende Angebote, etwa zu demokratischer Beteiligung, Social Media, Fake News, Hate Speech oder Cybermobbing, unterstützen wir. Hier sollte jedoch verstärkt mit externen Multiplikatoren, Stiftungen, Bildungsträgern und bestehenden Förderprogrammen gearbeitet werden. Dadurch können fachliche Expertise genutzt und unnötige kommunale Doppelstrukturen vermieden werden. Bei Angeboten der politischen Bildung ist für uns wesentlich, dass diese parteipolitisch neutral, pluralistisch und auf die Vermittlung demokratischer Grundprinzipien und Beteiligungsmöglichkeiten ausgerichtet sind.
Das Thema Inklusion und die Überprüfung bestehender Angebote auf tatsächliche Zugangsbarrieren halten wir ebenfalls für wichtig. Die Berücksichtigung von Inklusion sollte aus unserer Sicht als Gesamtaufgabe in der gesamten Kinder- und Jugendarbeit verankert werden. Kritisch sehen wir dagegen die ausdrückliche Benennung beziehungsweise Schaffung von Inklusionsbeauftragten in der Verwaltung, Jugendzentren, Jugendräumen oder weiteren Einrichtungen. Wir möchten vermeiden, dass für einzelne Themen zusätzliche dauerhafte Funktionen oder Personalstrukturen geschaffen werden, wenn die Aufgabe sinnvoll durch die bestehenden Fachkräfte wahrgenommen werden kann.
Zurückhaltend beurteilen wir darüber hinaus die vorgesehenen kommunalen Angebote im Bereich Gesundheit, Ernährung und allgemeine Gesundheitsförderung. Themen wie gesunde Ernährung oder gesunde Lebensführung sind zweifellos wichtig. Wir sehen hier jedoch vorrangig Zuständigkeiten des Landes, der Schulen, des Gesundheitswesens und bereits bestehender Fachstellen. Auch an dieser Stelle sollte darauf geachtet werden, keine kommunalen Doppelstrukturen aufzubauen. Soweit entsprechende Angebote stattfinden, sollte daher vorrangig auf Kooperationen mit bereits vorhandenen Trägern und Fachstellen zurückgegriffen werden.
Ähnliches gilt aus unserer Sicht für einzelne Ziele im Bereich der Schulsozialarbeit. Die Unterstützung junger Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf sowie die Beratung bei bestehende Hilfesysteme begrüßen wir ausdrücklich. Bei darüber hinausgehenden Bildungs-, Gesundheits- oder Beratungsangeboten sollte jedoch jeweils geprüft werden, ob hierfür bereits zuständige Strukturen des Landes, der Schulen, der Jugendberufsagentur oder anderer Institutionen bestehen.
Positiv bewerten wir schließlich, dass bestehende Angebote und insbesondere die Nutzung der vorhandenen Jugendräume evaluiert werden sollen. Bevor neue Angebote oder zusätzliche Strukturen geschaffen werden, sollte zunächst belastbar festgestellt werden, welche Einrichtungen von Jugendlichen tatsächlich angenommen werden, welche Bedarfe bestehen und an welchen Stellen gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind.
Zusammenfassend unterstützt die FDP-Fraktion die grundsätzliche Ausrichtung auf eine Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, mehr Beteiligungsmöglichkeiten sowie eine bessere Erreichbarkeit bestehender Angebote. Bei der endgültigen Festlegung der messbaren Ziele bitten wir jedoch darum, Aufgabenkritik, Zuständigkeit, tatsächlichen Bedarf sowie personelle und finanzielle Umsetzbarkeit stärker zu berücksichtigen. Nicht jedes fachlich wünschenswerte Einzelprojekt sollte automatisch zu einer dauerhaft von der Kommune selbst vorzuhaltenden Aufgabe werden.
Tagesordnungspunkt 7: Spatzennest – Mittagessen für das laufende und zukünftige Kindergartenjahre (Vorlage 122/2026)
Die FDP-Fraktion begrüßt es, dass die Verwaltung nunmehr die zuständigen Gremien beteiligt.
Die Vorlage geht aber an einigen Stellen von Annahmen aus, die nach unserer Auffassung zu hinterfragen sind und die ein einseitiges Bild der Kostendimension vermitteln:
Die genannte und der Kalkulation zugrunde gelegte Zielvorstellung von 90 Kindern im Essensbezug halten wir für unrealistisch. Insbesondere bei Kindern mit geringeren Betreuungszeiten ist eine regelmäßige Teilnahme am Mittagessen schon aufgrund ihrer tatsächlichen Anwesenheitszeiten nicht ohne Weiteres zu erwarten. § 26 Abs. 4 KiBiz NRW sieht dementsprechend auch nur für Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden ausdrücklich vor, dass ihnen bei einem entsprechenden Angebot grundsätzlich die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen ist.
Auch die Zahl der gebuchten Betreuungsstunden ist deshalb keine hinreichende Grundlage, um die tatsächliche Inanspruchnahme des Mittagessens zu prognostizieren. Nach §§ 3 Abs. 3 und 27 Abs. 1 KiBiz NRW sollen sich Umfang und Ausgestaltung der Betreuung am individuellen Bedarf der Familien und an den Elternwünschen orientieren. § 27 Abs. 1 KiBiz NRW stellt ausdrücklich klar, dass die tatsächliche Verweildauer der einzelnen Kinder den jeweiligen familiären Bedarfen entsprechen soll, Abs. 2 verstärkt diese Dynamisierung weiter.
Soweit aufgrund der Änderung des KiBiz NRW zusätzliche Stundenkontingente unterhalb von 35 Stunden resultieren, müsste auch diese Änderung in der Kalkulation Berücksichtigung finden.
Aus der Zahl der insgesamt betreuten Kinder oder den gebuchten Stundenkontingenten lässt sich daher nicht ohne Weiteres auf die Zahl der tatsächlich am Mittagessen teilnehmenden Kinder schließen.
Das betrifft sowohl die in der Vorlage benannte Ausstattung der Küche, die Lebensmittelkosten als auch die Personalausstattung.
Selbst wenn man aber den in der Vorlage dargestellten Bedarf von 58,5 Wochenstunden zu Grunde legt, überraschen die dargestellten Personalkosten in Höhe von 100.000 €.
Unterstellt man Arbeitgeberkosten von rund 27 %, liegt der Gehaltsanteil der Kalkulation noch bei rund 78.000 €. Legt man die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für einen ausgebildeten Koch zugrunde, so liegt das Medianentgelt bei rund 3.000 € monatlich für eine Vollzeitstelle und 36.000 € jährlich. Benötigt werden laut Vorlage jedoch nicht zwei Vollzeitstellen mit 78 Wochenstunden, sondern insgesamt ein Bedarf von 58,5 Wochenstunden, entsprechend also 1,5 Vollzeitäquivalenten. Der finanzielle Bedarf würde also auf 1 VZÄ mit 36.000 € und 0,5 VZÄ mit entsprechend 18.000 € lauten, gesamt mithin also 54.000 €. Mit Arbeitgeberkosten u.ä. ist somit ein Gesamtbetrag von rund 70.000 € (statt 100.000 € in der Vorlage) zu veranschlagen. Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von 30.000 € sind demnach erklärungsbedürftig.
Bei den dargestellten Verwaltungskosten (KGST 15%) handelt es sich um eine rechnerische Größe zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes. Dabei handelt es sich aber um eine kalkulatorische Größe des Overhead der Gesamtverwaltung, bezeichnet damit also Sowieso-Kosten, welche nicht durch die konkrete Maßnahme begründet werden und die konkrete Wirtschaftlichkeit der Frischeküche im Spatzennest somit nicht unmittelbar tangiert (und im Übrigen von den Eltern schon aufgrund ihrer Steuerbeiträge mitbezahlt werden).
Aus diesen Gründen eignet sich die Vorlage nicht als Beratungsgrundlage. Die Verwaltung ist aufgefordert, belastbare Zahlen zu der Anzahl der zu erwartenden Essen zu erheben, die daraus resultierenden Personalbedarfe darzustellen und den Investitionsbedarf zu identifizieren. Dabei ist ausdrücklich zu differenzieren, welche Anteile daran sowieso aufgrund der Küchenrenovierung notwendig werden und welche dann zusätzlich für weitere Essen aufgewendet werden müssen.
Freundliche Grüße
Jan Itrich
Mit freundlichen Grüßen
Jan Itrich
Jens Auerbach
und Fraktion